Beutelsbacher Konsens: Wie können sich Lehrkräfte politisch äußern?
Lehrkräfte sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfen politische Meinungen äußern, solange sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten und die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren. Der Beutelsbacher Konsens, der aus einer Tagung von 1976 resultiert, setzt dafür drei Richtlinien: Überwältigungsverbot, Orientierung ...
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