von Johannes Philipp

Medienrecht in der Schule - Grundwissen für Schulleitungen

Warum macht es Sinn, sich als Schulleitung mit dem Urheberrecht im Kontext Schule zu befassen? Grundsätzlich scheint dies doch eher für die Lehrkräfte wichtig zu sein. Diese arbeiten täglich mit fremden Bildern oder Texten im Unterricht, nutzen sie für ihre eigenen Lernmaterialien, setzen audiovisuelle Medien ein und nutzen das Internet. Um si...

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Lehrkräfte sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfen politische Meinungen äußern, solange sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten und die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren. Der Beutelsbacher Konsens, der aus einer Tagung von 1976 resultiert, setzt dafür drei Richtlinien: Überwältigungsverbot, Orientierung an den Lernenden und das Kontroversitätsgebot. Lehrer dürfen also ihre politische Meinung teilen, Schüler jedoch nicht beeinflussen, müssen komplexe Themen verständlich aufbereiten und kontroverse Diskussionen multiperspektivisch führen. Dies ermöglicht Schülern, eigenständig und kritisch zu denken, ohne von Lehrermeinungen überwältigt zu werden.

Pädagogik, Schulrecht
In Kooperation mit Schulflix

Beim Erstellen von Unterrichtsmaterialien liegt die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften in der Verantwortung der Lehrkräfte. Auch wenn die „Schulprivilegien“ des Urheberrechts grundsätzlich die Nutzung fast aller Medien erlauben, gibt es doch ein relativ kompliziertes Vorschriftengeflecht mit Obergrenzen. Du erfährst in diesem Kurs, was Open Educational Resources (OER) und Creative Commons (CC) und deren Vor- und Nachteile sind. Zudem zeigt Johannes Philipp dir, wie man Medien und Inhalte mit "freien" Lizenzen findet, wie man Quellen richtig angibt und beantwortet weitere wichtige Fragen zum Thema OER und CC.

Schulrecht, Digitales
In Kooperation mit Schulflix

Wer Lehrmaterial für Unterricht, Hausaufgaben oder Selbstlernen erstellt, ist Urheber:in, oft auch zugleich Nutzer:in von Material, das andere angefertigt haben. So oder so trifft man hier auf urheberrechtliche Begriffe und Fragestellungen, wie Nutzungsrechte, Lizenzen, gesetzliche Ausnahmen und „offene Bildungsmaterialien“, auch als OER bekannt. Für den richtigen Umgang damit ist ein solides Grundwissen erforderlich. Dieser zweiteilige Kurs vermittelt die wichtigsten Regelungen und Grundbegriffe zum Urheberrecht und ermöglicht, selbstständig betreffende Kompetenzen zu erlernen – etwa zum Unterschied zwischen Urheber:innen und Verwerter:innen, zu Nutzungsrechten und erlaubten Nutzungen, Vergütungspflichten und Schutzfristen, aber auch zu Urheberpersönlichkeitsrecht, „Werk“ und „Schutzweiten“.

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