von Johannes Philipp

Open Educational Resources und Creative Commons - Grundwissen für Lehrkräfte

Beim Erstellen von Unterrichtsmaterialien liegt die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften in der Verantwortung der Lehrkräfte. Auch wenn die „Schulprivilegien“ des Urheberrechts grundsätzlich die Nutzung fast aller Medien erlauben, gibt es doch ein relativ kompliziertes Vorschriftengeflecht mit Obergrenzen. Du erfährst in diesem K...

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Lehrkräfte sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfen politische Meinungen äußern, solange sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten und die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren. Der Beutelsbacher Konsens, der aus einer Tagung von 1976 resultiert, setzt dafür drei Richtlinien: Überwältigungsverbot, Orientierung an den Lernenden und das Kontroversitätsgebot. Lehrer dürfen also ihre politische Meinung teilen, Schüler jedoch nicht beeinflussen, müssen komplexe Themen verständlich aufbereiten und kontroverse Diskussionen multiperspektivisch führen. Dies ermöglicht Schülern, eigenständig und kritisch zu denken, ohne von Lehrermeinungen überwältigt zu werden.

Pädagogik, Schulrecht
In Kooperation mit Schulflix

Warum macht es Sinn, sich als Schulleitung mit dem Urheberrecht im Kontext Schule zu befassen? Grundsätzlich scheint dies doch eher für die Lehrkräfte wichtig zu sein. Diese arbeiten täglich mit fremden Bildern oder Texten im Unterricht, nutzen sie für ihre eigenen Lernmaterialien, setzen audiovisuelle Medien ein und nutzen das Internet. Um sich hier nicht in rechtlichen Fallstricken zu verfangen, sind sichere Kenntnisse der Materie notwendig. Das trifft aber auch auf den Aufgabenbereich der Schulleitung zu: Du berätst und beurteilst die Lehrkräfte an deiner Schule. Deren rechtliche Fehler fallen auf dich zurück. Du organisierst die schulinterne Lehrkräftefortbildung. Daher solltest du in der Lage sein, zu erkennen, ob auch etwas im Bereich des Urheber- und sonstigen Medienrechts getan werden muss. Du vertrittst die Schule nach außen und verantwortest den kompletten Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung der Schule. Auch wie sich die Schule innerhalb des Gebäudes Besuchern präsentiert, gehört zu deinem Aufgabenbereich. Alle diese Tätigkeitsfelder verlangen gute Kenntnisse des Urheberrechts, denn hier wird ständig mit Materialien (in der juristischen Fachsprache mit „Werken“) gearbeitet, die mit größter Wahrscheinlichkeit urheberrechtlich geschützt sind.

Schulrecht, Digitales
In Kooperation mit Schulflix

Wer Lehrmaterial für Unterricht, Hausaufgaben oder Selbstlernen erstellt, ist Urheber:in, oft auch zugleich Nutzer:in von Material, das andere angefertigt haben. So oder so trifft man hier auf urheberrechtliche Begriffe und Fragestellungen, wie Nutzungsrechte, Lizenzen, gesetzliche Ausnahmen und „offene Bildungsmaterialien“, auch als OER bekannt. Für den richtigen Umgang damit ist ein solides Grundwissen erforderlich. Dieser zweiteilige Kurs vermittelt die wichtigsten Regelungen und Grundbegriffe zum Urheberrecht und ermöglicht, selbstständig betreffende Kompetenzen zu erlernen – etwa zum Unterschied zwischen Urheber:innen und Verwerter:innen, zu Nutzungsrechten und erlaubten Nutzungen, Vergütungspflichten und Schutzfristen, aber auch zu Urheberpersönlichkeitsrecht, „Werk“ und „Schutzweiten“.

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Pädagogik, Schulrecht
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